Vermarktungsnormen

Zum 1. Juli 2009 ist das neue Recht zu den Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 vom 5. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1580/2007 mit den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Vermarktungsnormen und der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse in Kraft getreten.


A) Spezifische Vermarktungsnormen
Danach gelten ab dem 1. Juli 2009 spezifische Vermarktungsnormen nur noch für
Äpfel,
Salate,
Birnen,
Erdbeeren,
Gemüsepaprika,
und Tomaten

sowie für Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Tafeltrauben und Zitrusfrüchte.


B) Allgemeine Vermarktungsnormen
Für alle übrigen Erzeugnisse aus dem Bereich Obst und Gemüse, die der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte unterliegen, gilt die allgemeine Vermarktungsnorm.


C) Anwendung der UNECE-Normen
Bezüglich der Anwendung zum 1. Juli 2009 gibt es nunmehr neben dem Leitfaden der BLE einige erforderliche Klarstellungen seitens der Europäischen Kommission sowie des BMELV.
Die Europäische Kommission ist der Auffassung der Wirtschaft gefolgt, dass für Erzeugnisse, die zukünftig der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, eine Klassenauszeichnung vorgenommen werden kann. Das heißt in der praktischen Anwendung, dass ab dem 1. Juli 2009 wie in der Vergangenheit verfahren werden kann und die Auszeichnung mit Klasse 1 und Klasse 2 für alle die Erzeugnisse erfolgen kann, für die es sogenannte UN/ECE-Normen gibt. Für alle übrigen Erzeugnisse, für die es weder eine spezifische EU-Vermarktungsnorm noch eine UN/ECE-Vermarktungsnorm gibt, gilt nur die allgemeine Vermarktungsnorm, die keine Klasseneinteilung vorsieht.

Auf internationaler Ebene wird derzeit daran gearbeitet, dass alle Obst- und Gemüseerzeugnisse zukünftig unter eine UNECE-Norm fallen und somit eine umfassende Klassenkennzeichung möglich wird.

Die UNECE hat die wichtigsten Normen in deutscher Sprache in der Rubrik "FFV-Standards" (Normen für frisches Obst und Gemüse) eingestellt. Es handelt sich um autorisierte Übersetzungen der geltenden UNECE-Normen. Unter der Rubrik "FFV-Recommendations" werden bei Bedarf Normenempfehlungen eingestellt, die sich noch in einer Prüfungsphase befinden.

  
D) Aufhebung der nationalen Handelsklassen

Die Handelsklassen für Obst und Gemüse wurden mit der Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse (Bundesgesetzblatt 2006 Teil I, Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 6. März 2006) aufgehoben. Die Aufhebung gilt seit 1. Januar 2007 für folgende Obst- und Gemüsearten auf allen Handelsstufen:
Brombeeren, Dicke Bohnen, Feldsalat, Heidelbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren, Knollensellerie, Kohlrabi, Meerrettich, Preiselbeeren, Radies, Rettich, Rote Rüben (Rote Bete), Schwarzwurzeln und Stachelbeeren.




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