Erzeugerorganisationen

 

IIn der gemeinsamen europäischen Marktorganisation für Obst und Gemüse (GMO) gibt es seit 1972 den Begriff der "Erzeugerorganisation" . Darunter versteht man Erzeugerzusammenschlüsse -gleich welcher Rechtsform - die bestimmten Kriterien genügen müssen und von der zuständigen Stelle ihres Bundeslandes gemäß EU-Recht anerkannt wurden. Seit 1996 sind dabei Anerkennungskriterien u.a. ein bestimmter Mindestumsatz- und Mindestmitgliederzahlen, sowie die Verpflichtung der Erzeuger, ihre Produkte über die EO zu vermarkten, deren Mitglieder und damit Miteigentümer sie sind. Über die GMO haben anerkannte Erzeugerorganisationen die Möglichkeit so genannte "Operationelle Programme" nach festen Vorgaben zu formulieren und aus Beiträgen der Erzeuger so genannte "Betriebsfonds" zu bilden, die von der EU bezuschusst werden können und mit denen Maßnahmen gefördert werden, die u.a. der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse, umweltgerechter Wirtschaftsweise oder der Einführung neuer Produkte dienen. In Deutschland firmieren die Erzeugerorganisationen zu 80 % in der Rechtsform der "eingetragenen Genossenschaft" (eG), daneben gibt es u.a. die Rechtsform der AG und der Gmb.

Die Europäische Kommission hat am 24.01.2007 eine umfassende Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vorgeschlagen, um diese an die bereits reformierten Sektoren der Gemeinsamen Agrarpolitik anzugleichen. Die Vorschläge sollen die Obst- und Gemüsewirtschaft wettbewerbsfähiger machen und stärker am Markt orientieren, Einkommensschwankungen in Krisensituationen verringern, den Verbrauch steigern, den Umweltschutz verbessern, die Vorschriften soweit möglich vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.

Die Reform verfolgt u. a. folgende Ziele: stärkerer Anreiz für die Landwirte, Erzeugerorganisationen (EO) beizutreten, erweitertes Instrumentarium für die EO zum Krisenmanagement, Einbeziehung des Obst- und Gemüsesektors in die Betriebsprämienregelung, Mindestauflagen für Umweltmaßnahmen, höhere EU-Mittel für ökologische Erzeugung und Verkaufsförderung, Abschaffung der Exportsubventionen. Die Kommission hofft, dass der Rat und das Parlament die haushaltsneutrale Reform bis Mitte 2007 beschließen werden, so dass sie im Jahr 2008 in Kraft treten kann.

Auf die Erzeugung von Obst und Gemüse entfallen 3,1 % des EU-Haushalts und 17 % der gesamten Agrarerzeugung der EU.

In den letzten zehn Jahren kam die Obst- und Gemüsewirtschaft erheblich unter Druck durch die stark konzentrierten Einzelhandels- und Discountketten, die eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung des Marktpreises spielen. Gleichzeitig hat die Konkurrenz importierter Erzeugnisse zugenommen, die dank erhöhter Qualität und verhältnismäßig niedriger Preise ihren Marktanteil steigern konnten. Seit der letzten Reform im Jahr 1996 haben die Erzeugerorganisationen (EO) und ihre sog. operationellen Programme entscheidend dazu beigetragen, das Angebot zusammenzufassen und die Position der Erzeuger gegenüber dem Einzelhandel zu stärken. In manchen Mitgliedstaaten hat sich ein hoher Anteil von Erzeugern jedoch noch nicht einer EO angeschlossen.

Die derzeitige Marktorganisation besteht teilweise aus der Unterstützung der Erzeuger auf Basis der an die Verarbeitungsindustrie gelieferten Erzeugungsmengen, direkten Beihilfen an die Verarbeiter und Beihilfen an die Erzeuger über die EO, in manchen Fällen auch auf Basis der Anbauflächen. Solche Regelungen, die den Grundsätzen der reformierten GAP nicht mehr entsprechen, gelten für Tomaten, Zitrusfrüchte, Birnen, Nektarinen, Pfirsiche sowie getrocknete Feigen, Pflaumen und Trauben.

Die Reformvorschläge

Erzeugerorganisationen (EO): Die EO erhalten mehr Flexibilität, ihre Regeln werden vereinfacht. Die Erzeuger können für jedes Erzeugnis einer anderen EO beitreten. In Gebieten, in denen weniger als 20 % der Erzeugung durch EO vermarktet werden, und in den neuen Mitgliedstaaten wird der Gemeinschaftszuschuss zur Gründung von Erzeugergemeinschaften von 50 auf 60 % erhöht. Zusätzliche Förderung gibt es für Zusammenschlüsse und Vereinigungen von EO und wie bisher für EO, die transnational oder branchenweit arbeiten. Die operationellen Programme werden von den Mitgliedstaaten und den EO auf Basis einer nationalen Strategie aufgestellt. Die Haushaltsmittel für die EO belaufen sich derzeit auf rund 700 Millionen EUR.

Krisenmanagement: Dies wird von den Erzeugerorganisationen wahrgenommen (Finanzierung zu 50 % aus dem Gemeinschaftshaushalt). Das Instrumentarium umfasst Grünernte/Ernteverzicht, Maßnahmen zur Marktförderung und Information in Krisensituationen, Fortbildung, Ernteversicherung und Finanzierung der Verwaltungskosten für die Einrichtung gemeinsamer Fonds. Rücknahmen durch EO finanziert die Gemeinschaft mit 50 %, bei unentgeltlicher Verteilung an Schulen, Ferienlager, Krankenhäuser, Wohltätigkeitsverbände, Seniorenheime und Strafvollzugsanstalten zu 100 % bis zu einer Höchstmenge von 5 % der vermarkteten Erzeugung je EO.

Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung: Die Obst- und Gemüseanbauflächen werden auf die von der Erzeugung entkoppelten Beihilfezahlungen angerechnet, die bereits für andere Landwirtschaftssektoren gelten. Alle bisherigen Beihilfen für verarbeitetes Obst und Gemüse werden entkoppelt, und die einzelstaatlichen Haushaltsobergrenzen für die Betriebsprämie werden entsprechend erhöht. Die Mitgliedstaaten können Referenzbeträge festsetzen und entscheiden, welche Erzeuger neue Prämienrechte auf Basis eines repräsentatives Bezugszeitraums erhalten können. Insgesamt werden rund 800 Millionen EUR in die Betriebsprämienregelung übertragen.

Umweltmaßnahmen: Die Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung bedeutet, dass für die Erzeuger beim Bezug von Direktzahlungen die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance) verbindlich ist. Außerdem müssen in jedem operationellen Programm mindestens 20 % für Umweltmaßnahmen ausgegeben werden. Für ökologische Erzeugung gibt es einen Gemeinschaftszuschuss von 60 % je operationelles Programm.

Verkaufsförderung: Die WHO empfiehlt einen Verzehr von 400 g Obst und Gemüse pro Tag. Dieser Wert wird derzeit nur in Griechenland und Italien erreicht. Die EO können Verkaufsförderungsmaßnahmen für Obst und Gemüse in ihre operationellen Programme aufnehmen. Für die Verbrauchsförderung bei Schulkindern und Jugendlichen erhöht sich der Gemeinschaftszuschuss auf 60 %. Marktrücknahmen können unentgeltlich an Wohltätigkeitsverbände, Schulen und Ferienlager verteilt werden.

Handel mit Drittländern: Da die derzeitige Welthandelsrunde noch nicht abgeschlossen ist, lassen die jetzigen Vorschläge den geltenden Rechtsrahmen für den Außenhandel unberührt. Die Exporterstattungen sollen jedoch abgeschafft werden.

Vereinfachung: Die Abschaffung der Verarbeitungsbeihilfen wird deutlich zur Vereinfachung beitragen, ebenso wie die neuen Regeln für Erzeugerorganisationen und die Beseitigung der Exporterstattungen. Weitere Vereinfachungen ergeben sich aus der Harmonisierung der grundlegenden Bestimmungen über Vermarktungsnormen für alle Agrarerzeugnisse einschließlich Obst und Gemüse.

Weitere Informationen zur GMO: http://ec.europa.eu/agriculture/markets/fruitveg/publi/index_en.htm