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IIn der gemeinsamen europäischen Marktorganisation für Obst
und Gemüse (GMO) gibt es seit 1972 den Begriff der "Erzeugerorganisation"
. Darunter versteht man Erzeugerzusammenschlüsse -gleich welcher
Rechtsform - die bestimmten Kriterien genügen müssen und von
der zuständigen Stelle ihres Bundeslandes gemäß EU-Recht
anerkannt wurden. Seit 1996 sind dabei Anerkennungskriterien u.a. ein
bestimmter Mindestumsatz- und Mindestmitgliederzahlen, sowie die Verpflichtung
der Erzeuger, ihre Produkte über die EO zu vermarkten, deren Mitglieder
und damit Miteigentümer sie sind. Über die GMO haben anerkannte
Erzeugerorganisationen die Möglichkeit so genannte "Operationelle
Programme" nach festen Vorgaben zu formulieren und aus Beiträgen
der Erzeuger so genannte "Betriebsfonds" zu bilden, die von
der EU bezuschusst werden können und mit denen Maßnahmen gefördert
werden, die u.a. der Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse, umweltgerechter
Wirtschaftsweise oder der Einführung neuer Produkte dienen. In Deutschland
firmieren die Erzeugerorganisationen zu 80 % in der Rechtsform der "eingetragenen
Genossenschaft" (eG), daneben gibt es u.a. die Rechtsform der
AG und der Gmb. Die Europäische Kommission hat am 24.01.2007 eine umfassende Reform
der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse vorgeschlagen,
um diese an die bereits reformierten Sektoren der Gemeinsamen Agrarpolitik
anzugleichen. Die Vorschläge sollen die Obst- und Gemüsewirtschaft
wettbewerbsfähiger machen und stärker am Markt orientieren,
Einkommensschwankungen in Krisensituationen verringern, den Verbrauch
steigern, den Umweltschutz verbessern, die Vorschriften soweit möglich
vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Reform verfolgt u. a. folgende Ziele: stärkerer Anreiz für
die Landwirte, Erzeugerorganisationen (EO) beizutreten, erweitertes Instrumentarium
für die EO zum Krisenmanagement, Einbeziehung des Obst- und Gemüsesektors
in die Betriebsprämienregelung, Mindestauflagen für Umweltmaßnahmen,
höhere EU-Mittel für ökologische Erzeugung und Verkaufsförderung,
Abschaffung der Exportsubventionen. Die Kommission hofft, dass der Rat
und das Parlament die haushaltsneutrale Reform bis Mitte 2007 beschließen
werden, so dass sie im Jahr 2008 in Kraft treten kann. Auf die Erzeugung von Obst und Gemüse entfallen 3,1 % des EU-Haushalts
und 17 % der gesamten Agrarerzeugung der EU. In den letzten zehn Jahren kam die Obst- und Gemüsewirtschaft erheblich
unter Druck durch die stark konzentrierten Einzelhandels- und Discountketten,
die eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung des Marktpreises spielen.
Gleichzeitig hat die Konkurrenz importierter Erzeugnisse zugenommen, die
dank erhöhter Qualität und verhältnismäßig niedriger
Preise ihren Marktanteil steigern konnten. Seit der letzten Reform im
Jahr 1996 haben die Erzeugerorganisationen (EO) und ihre sog. operationellen
Programme entscheidend dazu beigetragen, das Angebot zusammenzufassen
und die Position der Erzeuger gegenüber dem Einzelhandel zu stärken.
In manchen Mitgliedstaaten hat sich ein hoher Anteil von Erzeugern jedoch
noch nicht einer EO angeschlossen. Die derzeitige Marktorganisation besteht teilweise aus der Unterstützung
der Erzeuger auf Basis der an die Verarbeitungsindustrie gelieferten Erzeugungsmengen,
direkten Beihilfen an die Verarbeiter und Beihilfen an die Erzeuger über
die EO, in manchen Fällen auch auf Basis der Anbauflächen. Solche
Regelungen, die den Grundsätzen der reformierten GAP nicht mehr entsprechen,
gelten für Tomaten, Zitrusfrüchte, Birnen, Nektarinen, Pfirsiche
sowie getrocknete Feigen, Pflaumen und Trauben. Die Reformvorschläge Erzeugerorganisationen (EO): Die EO erhalten mehr Flexibilität,
ihre Regeln werden vereinfacht. Die Erzeuger können für jedes
Erzeugnis einer anderen EO beitreten. In Gebieten, in denen weniger als
20 % der Erzeugung durch EO vermarktet werden, und in den neuen Mitgliedstaaten
wird der Gemeinschaftszuschuss zur Gründung von Erzeugergemeinschaften
von 50 auf 60 % erhöht. Zusätzliche Förderung gibt es für
Zusammenschlüsse und Vereinigungen von EO und wie bisher für
EO, die transnational oder branchenweit arbeiten. Die operationellen Programme
werden von den Mitgliedstaaten und den EO auf Basis einer nationalen Strategie
aufgestellt. Die Haushaltsmittel für die EO belaufen sich derzeit
auf rund 700 Millionen EUR. Krisenmanagement: Dies wird von den Erzeugerorganisationen wahrgenommen
(Finanzierung zu 50 % aus dem Gemeinschaftshaushalt). Das Instrumentarium
umfasst Grünernte/Ernteverzicht, Maßnahmen zur Marktförderung
und Information in Krisensituationen, Fortbildung, Ernteversicherung und
Finanzierung der Verwaltungskosten für die Einrichtung gemeinsamer
Fonds. Rücknahmen durch EO finanziert die Gemeinschaft mit 50 %,
bei unentgeltlicher Verteilung an Schulen, Ferienlager, Krankenhäuser,
Wohltätigkeitsverbände, Seniorenheime und Strafvollzugsanstalten
zu 100 % bis zu einer Höchstmenge von 5 % der vermarkteten Erzeugung
je EO. Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung:
Die Obst- und Gemüseanbauflächen werden auf die von der Erzeugung
entkoppelten Beihilfezahlungen angerechnet, die bereits für andere
Landwirtschaftssektoren gelten. Alle bisherigen Beihilfen für verarbeitetes
Obst und Gemüse werden entkoppelt, und die einzelstaatlichen Haushaltsobergrenzen
für die Betriebsprämie werden entsprechend erhöht. Die
Mitgliedstaaten können Referenzbeträge festsetzen und entscheiden,
welche Erzeuger neue Prämienrechte auf Basis eines repräsentatives
Bezugszeitraums erhalten können. Insgesamt werden rund 800 Millionen
EUR in die Betriebsprämienregelung übertragen. Umweltmaßnahmen: Die Einbeziehung von Obst und Gemüse
in die Betriebsprämienregelung bedeutet, dass für die Erzeuger
beim Bezug von Direktzahlungen die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen
(Cross Compliance) verbindlich ist. Außerdem müssen in jedem
operationellen Programm mindestens 20 % für Umweltmaßnahmen
ausgegeben werden. Für ökologische Erzeugung gibt es einen Gemeinschaftszuschuss
von 60 % je operationelles Programm. Verkaufsförderung: Die WHO empfiehlt einen Verzehr von 400
g Obst und Gemüse pro Tag. Dieser Wert wird derzeit nur in Griechenland
und Italien erreicht. Die EO können Verkaufsförderungsmaßnahmen
für Obst und Gemüse in ihre operationellen Programme aufnehmen.
Für die Verbrauchsförderung bei Schulkindern und Jugendlichen
erhöht sich der Gemeinschaftszuschuss auf 60 %. Marktrücknahmen
können unentgeltlich an Wohltätigkeitsverbände, Schulen
und Ferienlager verteilt werden. Handel mit Drittländern: Da die derzeitige Welthandelsrunde
noch nicht abgeschlossen ist, lassen die jetzigen Vorschläge den
geltenden Rechtsrahmen für den Außenhandel unberührt.
Die Exporterstattungen sollen jedoch abgeschafft werden. Vereinfachung: Die Abschaffung der Verarbeitungsbeihilfen wird
deutlich zur Vereinfachung beitragen, ebenso wie die neuen Regeln für
Erzeugerorganisationen und die Beseitigung der Exporterstattungen. Weitere
Vereinfachungen ergeben sich aus der Harmonisierung der grundlegenden
Bestimmungen über Vermarktungsnormen für alle Agrarerzeugnisse
einschließlich Obst und Gemüse. Weitere Informationen zur GMO: http://ec.europa.eu/agriculture/markets/fruitveg/publi/index_en.htm |